Abgasuntersuchung (AU) in Schwetzingen – regelmäßige Prüfung sorgt vor!


Abgasuntersuchung (AU) – das müssen Sie wissen

Seit den 80er Jahren ist die AU Bestandsteil einer gültigen HU. Seit den frühen 2000er Jahren ist die Abgasuntersuchung sogar fester Bestandteil der Hauptuntersuchung.

Bei der Abgasuntersuchung, oder kurz „AU“, werden die Abgasgrenzwerte geprüft, um die gesetzlichen Vorgaben und die Vorgaben der Hersteller einzuhalten. Weiterhin wird hierdurch eine zu hohe Umweltbelastung durch Abgase vermieden.

Auch die Funktionstüchtigkeit kann nur gewährleistet werden, wenn die Abgasanlage regelmäßig kontrolliert wird. Wir bei Premio sorgen dafür, dass Ihre Abgaswerte im grünen Bereich liegen und Sie sich sauber und sicher im Straßenverkehr bewegen können.
 

Die Abgasuntersuchung bei M. Kreis GmbH in  Schwetzingen im Überblick:

 
  • Prüfung von Auspuff, Einspritzanlage und Luftfilter
  • Messung der Schadstoffe mit Abgastester am Auspuff
  • Messung im erhöhten Drehzahlbereich und im Leerlauf-Drehzahlbereich.
  • Unterschiedliche Messverfahren für Diesel- und Benzinmotoren
  • Grenzwerte: sowohl gesetzliche Vorgaben als auch Herstellervorgaben müssen eingehalten werden 

Die AU bei Premio M. Kreis GmbH in Schwetzingen

Die Abgasuntersuchung beginnt mit einer Sichtprüfung auf Schäden und Veränderungen an abgasbezogenen Bauteilen wie z.B. der Abgasanlage oder dem Luftfilter. Zudem wird überprüft, ob Motor und Einspritzanlage dicht sind, ob Sonden und Sensoren funktionsfähig sind und alle Flüssigkeitsstände ausreichend sind.

Anschließend beginnt die eigentliche Messung. Um die Ist-Werte mit den Soll-Werten vergleichen zu können, müssen die Fahrzeugdaten, wie Leerlaufdrehzahl oder Motortemperatur, erfasst werden. Schließlich wird eine Messsonde bei warmem Motor in das Abgasendrohr eingeführt. Dadurch können die exakten Abgaswerte des Fahrzeuges festgestellt werden. Je nach Fahrzeugtyp erfolgt die Untersuchung nach unterschiedlichen Kriterien:  

Fahrzeuge mit Benzinmotor: Prüfung der Schadstoffbestandteile mittels einer 4 – Gas Messung.

Fahrzeuge mit Dieselmotor: Prüfung des Trübungswertes – gibt an, wie viel Ruß im Abgas enthalten ist.

Die jeweiligen Richtwerte sind dabei sowohl vom Gesetzgeber als auch vom Hersteller festgelegt, abhängig von Modell und Fahrzeug. Jedoch geben die Hersteller eigene, strengere Werte vor. Wir bei Premio prüfen nach Herstellervorgabe. Werden diese nicht eingehalten, kann dies ein Indiz dafür sein, dass ein abgasrelevantes Bauteil nicht ordnungsgemäß ist und z.B. ein defektes Bauteil vorliegt.

Wenn die Schadstoffe im Abgas die vorgegebenen Grenzwerte überschreiten, gilt die AU als nicht bestanden. In diesem Fall erfolgt laut Straßenverkehrsordnung zwar kein grundsätzliches Fahrverbot, Sie müssen jedoch innerhalb eines Monats die Mängel beseitigen und zur TÜV-Nachprüfung.

Um die Kosten für drohende Bußgelder zu umgehen, die entstehen können, wenn Fristen nicht eingehalten werden, sollten Sie sich rechtzeitig um einen Termin zur AU bei M. Kreis GmbH kümmern. 

Wann und wie oft muss Ihr Auto zur Abgasuntersuchung?

Pkws müssen alle 2 Jahre, in Verbindung mit der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO, zur AU. Fahrzeuge über 3,5 Tonnen oder Fahrzeuge die gewerblich zur Personenbeförderung eingesetzt werden (z.B. Taxen), müssen sich sogar jährlich einer Untersuchung der Abgasgrenzwerte unterziehen. Bei Neuwagen ist eine AU erst 36 Monate nach der Zulassung fällig. Wann Sie das nächste Mal zur Untersuchung müssen, können Sie ihrer HU-Plakette (ugs. TÜV-Plakette) entnehmen. Die Farbe der Plakette und die Zahl in der Mitte geben dabei das Ablaufjahr an, während die Zahl oben den Ablaufmonat anzeigt.

Ausnahmen bei der Prüfungspflicht?

Seit dem 01.01.2018 ist die Abgasuntersuchung mit Endrohrmessung für alle Autos in Deutschland Pflicht, vorher waren Fahrzeuge ab Baujahr 2006 von der Endrohrmessung befreit. Mittlerweile gibt es für die AU auch keine gesonderte Plakette mehr, da sie seit 2010 fester Bestandteil der Hauptuntersuchung (HU) ist. Einige Ausnahmen findet man jedoch bei Motorrädern und Oldtimern.

Oldtimer müssen nicht zur AU, wenn Sie einen Benzinmotor haben und zudem vor dem 01.07.1969 zugelassen wurden oder einen Dieselmotor haben und vor dem 01.01.1977 zugelassen wurden. Für Motorräder gibt es die Abgasuntersuchung erst seit 2006. Diese ist verpflichtend für Maschinen mit über 50ccm Hubraum, einer Zulassung nach dem 01.01.1989 und einer Geschwindigkeit von über 45km/h.

Welche Strafen drohen, wenn die AU nicht fristgerecht durchgeführt wird?

Durch das Verpassen des Termins zur Abgasuntersuchung riskieren Sie, dass die Abgasreinigung Ihres Autos nicht ordnungsgemäß funktioniert und damit die Umwelt belastet. Aus diesem Grund sind im Bußgeldkatalog hohe Sanktionen für die Nichteinhaltung der Frist zur Abgasuntersuchung vorgesehen. Fahrzeughalter müssen bei Nichteinhaltung des TÜV-Termins mit folgenden Bußgeldern rechnen:
  • 2-4 Monate: 15,- Euro
  • 4-8 Monate: 25,- Euro
  • Ab 8 Monaten: 60,- Euro + 1 Punkt in Flensburg
  • Nicht Einhaltung der Frist zur HU-Nachuntersuchung: 40,- Euro